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Kurzfassung zum Beitrag von Jahn, NWB Sanieren 4/2024 S. 109

Offenlegungspflichten und die (geplante) Anpassung der Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften

Prof. Dr. Ralf Jahn

Unternehmen können zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sein. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist vor allem der Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern mit dem Ziel, sich über die wirtschaftliche Lage und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens informieren zu können. Die geplante gesetzliche Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen hat auch Auswirkungen auf die Bilanzierung und Rechnungslegung insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Kernaussagen

  • Die Offenlegungspflichten von Unternehmen bei ihren Jahresabschlüssen dienen der Transparenz und dem Schutz von Gesellschaftern, Gläubigern und Geschäftspartnern.

  • Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen nach einer EU-Richtlinie vom Dezember 2023 um rund 25 % angehoben werden. Von der Anhebung der Schwellenwerte sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Der Bürokratieaufwand und die damit verbundenen Kosten sollen deutlich sinken.

  • Die vorgeschlagene Anpassung der Schwellenwerte in Deutschland soll zu einer Bürokratie- und ...

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