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IWB 8/2024 S. 315

BZSt | Zuwendungsempfängerregister für Spenden und deren steuerliche Bestätigung in EU und EWR

Das BZSt hat im Februar ein Zuwendungsempfängerregister auf seinen Internetseiten veröffentlicht, das alle Organisationen zeigen soll, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Hierzu gehören auch ausländische Organisationen aus dem EU-/EWR-Ausland, die das BZSt auf Antrag hin in das Zuwendungsempfängerregister aufnimmt. Zur Aufnahme berechtigt sind Körperschaften, die die deutschen Kriterien für die Berechtigung Spendenquittungen zu erteilen, erfüllen. Anträge auf Aufnahme sollen online über das Portal zer.bzst.de gestellt werden. Das Register ist öffentlich einsehbar und zu recherchieren. Allerdings ist dieses Register noch im Aufbau. Es hat noch den Stand Januar 2024 und soll in den kommenden Monaten sukzessive befüllt werden. Es ist daher derzeit nicht ...

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