Forschung; Gemeinnützigkeit; Satzung; Software; Unmittelbarkeit
Rechtsfrage
1. Verfolgt eine Selbstversorgungseinrichtung der öffentlichen Hand durch die Entwicklung, Einführung und Pflege von Softwareprogrammen (u.a. Hochschul-Management-Systeme) für die Verwaltung von Universitäten und Hochschulen unmittelbar den steuerbegünstigten Zweck "Förderung von Wissenschaft und Forschung" nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO?
2. Kann ein planmäßiges Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 AO auch mit Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgen?
Gesetze: AO § 57 Abs 1 S 1, AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 57 Abs 3, KStG § 5 Abs 1 Nr 9
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.04.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAJ-65432