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Kurzfassung zum Beitrag von Steiner, NWB-BB 5/2024 S. 138

Geldwäscheprävention: Seit 1.1.2024 gilt die Registrierungspflicht bei „goAML Web“

RA Dr. Christian Steiner

Das Geldwäschegesetz (GwG) wird in der Praxis immer wichtiger. Jetzt wurde die Online-Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) verpflichtend und Verdachtsmeldungen haben in Zukunft darüber zu erfolgen. Daraus folgt ein dringender Handlungsbedarf für alle betroffenen Unternehmen. Denn alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des GwG fallen, mussten sich bis zum im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der FIU registrieren.

Kernaussagen

  • Für Verpflichtete im Sinne des GwG besteht eine Registrierungspflicht bei der FIU.

  • Verpflichtete sind nicht nur Unternehmen aus dem Finanzsektor.

  • Unternehmen sollten prüfen, ob sie Verpflichtete sind.

  • Steuerberater sind Verpflichtete und damit registrierungspflichtig.

  • Eine Nichtregistrierung bei der FIU wird voraussichtlich ab dem bußgeldbewehrt sein.

Fazit

Abseits des Finanzsektors sollten Unternehmen in besonderer Weise für die Registrierungspflicht sensibilisiert sein. In diesem Sinne geht es darum, zunächst Aufmerksamkeit zu schaffen, ob man von der Registrierungspflicht erfasst ist und weitergehend, ob ber...

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