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Anhebung der HGB-Schwellenwerte – gleichzeitig ein Rückgang des Auftragsbestands?
Auswirkungen auf die Wirtschaftsprüfung
Am hat der Bundestag die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25 % angehoben werden. Insbesondere die rückwirkende Anwendung lässt dabei Fragen offen.
Am hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Änderungsvorschlag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25 % angehoben werden. Der Bundesrat hat für das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet, so dass derzeit die Verkündung des Gesetzes im BGBl. aussteht.
Mit der Anhebung soll der inflationären Entwicklung seit der letzten Anpassung 2015 durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Rechnung getragen werden. Das Kriterium der Mitarbeiterzahlen bleibt sowohl bei der Einstufung für den Jahresabschluss als auch für den Konzernabschluss unverändert.
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