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Regressansprüche bei fremdverschuldeten Unfällen von Arbeitnehmern
Ein wesentlicher Kostenblock der meisten Ihrer Mandanten sind die Personalkosten. Fällt ein Mitarbeiter aus, fallen aufgrund der Lohnfortzahlung unverändert Kosten an. Liegt dagegen ein fremdverschuldeter Unfall vor, können die Kosten beim Verursacher zurückgeholt werden. Ein einziger Fall spart Ihrem Mandanten bereits vierstellige Eurosummen. Ein triftiger Grund, genau hinzusehen. Aber auch Ihrem Mandanten persönlich oder Ihnen als Berater können Unfälle geschehen.
Kernaussagen
Fast jeder Mitarbeiter und fast jeder Selbstständige erleidet im Laufe seines Berufslebens einen Unfall.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall können die Ausfallkosten, insbesondere die Personalkosten, bei einem Fremdverschulden vom Verursacher eingefordert werden.
Da Personalkosten nicht nur den unmittelbaren Arbeitslohn betreffen, ist eine Ermittlung durch Sie als Berater sinnvoll.
Ihrem Mandanten können bereits bei einem einzelnen Vorfall vier- bis fünfstellige Eurobeträge erstattet werden.
Fazit
Zeigen Sie Ihrem Mandanten die dargestellten Möglichkeiten auf. Der monetäre Vorteil wird durch die Kostenerstattung des Unfallverursachers unmittelbar sichtbar. Sie schaff...