Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Schneider, NWB-BB 5/2024 S. 152

Regressansprüche bei fremdverschuldeten Unfällen von Arbeitnehmern

StB Dipl.-Betriebsw. Susanne Schneider

Ein wesentlicher Kostenblock der meisten Ihrer Mandanten sind die Personalkosten. Fällt ein Mitarbeiter aus, fallen aufgrund der Lohnfortzahlung unverändert Kosten an. Liegt dagegen ein fremdverschuldeter Unfall vor, können die Kosten beim Verursacher zurückgeholt werden. Ein einziger Fall spart Ihrem Mandanten bereits vierstellige Eurosummen. Ein triftiger Grund, genau hinzusehen. Aber auch Ihrem Mandanten persönlich oder Ihnen als Berater können Unfälle geschehen.

Kernaussagen

  • Fast jeder Mitarbeiter und fast jeder Selbstständige erleidet im Laufe seines Berufslebens einen Unfall.

  • Bei einem fremdverschuldeten Unfall können die Ausfallkosten, insbesondere die Personalkosten, bei einem Fremdverschulden vom Verursacher eingefordert werden.

  • Da Personalkosten nicht nur den unmittelbaren Arbeitslohn betreffen, ist eine Ermittlung durch Sie als Berater sinnvoll.

  • Ihrem Mandanten können bereits bei einem einzelnen Vorfall vier- bis fünfstellige Eurobeträge erstattet werden.

Fazit

Zeigen Sie Ihrem Mandanten die dargestellten Möglichkeiten auf. Der monetäre Vorteil wird durch die Kostenerstattung des Unfallverursachers unmittelbar sichtbar. Sie schaff...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen