Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die europarechtskonforme Wegzugsbesteuerung
Der BFH hat im sog. Wächtler-Verfahren mit seinem Urteil vom entschieden, dass die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG – hier in Zusammenhang mit § 17 EStG – bei einem Wegzug in die Schweiz dauerhaft und zinslos zu stunden ist (, NWB VAAAJ-56564). Diese Konsequenz gilt unabhängig von der konkreten Gesetzeslage des AStG i. d. F. vor dem , die eine solche Stundung nicht vorsieht. Daraus lassen sich weitreichende Auswirkungen für die Rechtslage ab dem ableiten, die sogar für Wegzüge in EU-EWR-Staaten (im Folgenden: „EU-/EWR-Fälle“) eine dauerhafte und zinslose Stundung ausschließt. Der Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen des vorgenannten BFH-Urteils, indem er diese Auswirkungen bezogen auf den konkreten Fall und bezogen auf eine europarechtskonforme Wegzugsbesteuerung unterteilt. Zunächst werden die Rechtsgrundlagen, die Entscheidungshistorie und der Sachverhalt zum kurz vorgestellt.
Einordnung
Die sog. Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG setzt u. a. ein, wenn eine natürliche Person, die mind. 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innehat (sog. wesentliche Beteiligung, § 17 EStG), von Deutschland in einen ...