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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 138

Geldwäscheprävention: Seit 1.1.2024 gilt die Registrierungspflicht bei „goAML Web“

Auch Steuerberater müssen sich registrieren

RA Dr. Christian Steiner

Das Geldwäschegesetz (GwG) wird in der Praxis immer wichtiger. Jetzt wurde die Online-Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) verpflichtend und Verdachtsmeldungen haben in Zukunft darüber zu erfolgen. Daraus folgt ein dringender Handlungsbedarf für alle betroffenen Unternehmen. Denn alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des GwG fallen, mussten sich bis zum im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der FIU registrieren.

Kernaussagen
  • Für Verpflichtete im Sinne des GwG besteht eine Registrierungspflicht bei der FIU.

  • Verpflichtete sind nicht nur Unternehmen aus dem Finanzsektor.

  • Unternehmen sollten prüfen, ob sie Verpflichtete sind.

  • Steuerberater sind Verpflichtete und damit registrierungspflichtig.

  • Eine Nichtregistrierung bei der FIU wird voraussichtlich ab dem bußgeldbewehrt sein.

I. Hintergrund

Das deutsche GwG basiert auf den Vorgaben von EU-Geldwäscherichtlinien. Diese werden in unregelmäßigen Abständen fortgeschrieben und verschärft, um die Wirksamkeit der Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten und mit neuen Maßnahmen eventuelle Lücken zu schließen.

1. Was ist die FIU?

Die FIU ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Als „Intelligence-Einrichtung“ führt die FIU strategische und operative Analysen der von den Verpflichteten übersendeten Verdachtsmeldungen durch. Mit ihrer Arbeit trägt die FIU dazu bei, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und ggf. begangene Straftaten aufzudecken. Dazu steht sie im regelmäßigen Austausch mit den Verpflichteten, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden, richtet Geldwäschetagungen im Finanz- und Nichtfinanzsektor aus, nimmt an Treffen nationaler und internationaler Arbeitsgruppen teil und veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Die FIU ist eine administrativ ausgerichtete Behörde und seit dem innerhalb der Generalzolldirektion angesiedelt. Sie ist fachlich eigenständig und entscheidet in den Kernbereichen ihrer Tätigkeit unabhängig.

2. Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche nach dem Drei-Phasen-Modell ist das Einspeisen, das Verschleiern und die Integration illegaler Vermögenswerte. Dabei wird das Geld oder Vermögen in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeführt und über verschiedene, meist undurchsichtige Transaktionen verschleiert und in einer Art Waschsalon „gewaschen“. Die Kriminellen nutzen Geschäftsfelder mit einem schwer nachvollziehbaren Geldmengenfluss, um die illegalen Einnahmen als ?echte? Umsätze zu verbuchen. Dazu eignen sich z. B. Wettbüros, Gastronomiebetriebe oder die Verschleierung von Zahlungsströmen über sogenannte Korrespondenzbanken. Dabei entstehen sogenannte Reinigungskosten. Wenn Kriminelle Schwarzgeld waschen, nehmen sie erhebliche Kosten in Kauf. Durch die Geldwäsche ist nicht mehr nachvollziehbar, woher die Vermögenswerte ursprünglich stammen. So erscheinen sie am Ende „sauber“.

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
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