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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 152

Regressansprüche bei fremdverschuldeten Unfällen von Arbeitnehmern

So setzen Sie für Ihre Mandanten Kostenerstattungen durch

StB Dipl.-Betriebsw. Susanne Schneider

Ein wesentlicher Kostenblock der meisten Ihrer Mandanten sind die Personalkosten. Fällt ein Mitarbeiter aus, fallen aufgrund der Lohnfortzahlung unverändert Kosten an. Liegt dagegen ein fremdverschuldeter Unfall vor, können die Kosten beim Verursacher zurückgeholt werden. Ein einziger Fall spart Ihrem Mandanten bereits vierstellige Eurosummen. Ein triftiger Grund, genau hinzusehen. Aber auch Ihrem Mandanten persönlich oder Ihnen als Berater können Unfälle geschehen.

Kernaussagen
  • Fast jeder Mitarbeiter und fast jeder Selbstständige erleidet im Laufe seines Berufslebens einen Unfall.

  • Bei einem fremdverschuldeten Unfall können die Ausfallkosten, insbesondere die Personalkosten, bei einem Fremdverschulden vom Verursacher eingefordert werden.

  • Da Personalkosten nicht nur den unmittelbaren Arbeitslohn betreffen, ist eine Ermittlung durch Sie als Berater sinnvoll.

  • Ihrem Mandanten können bereits bei einem einzelnen Vorfall vier- bis fünfstellige Eurobeträge erstattet werden.

I. Situation und Kosten

Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit aus, ist der Arbeitgeber nach § 3 EntgFG [Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)] verpflichtet, dem Betroffenen den Lohn für bis zu sechs Wochen weiterzuz...

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