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Gesetzgebung | Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach dem Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Kurz vor Ostern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD, https://go.nwb.de/8qe44) in der Fassung des Referentenentwurfs (RefE).
Mit dem Gesetz sollen die CSRD in deutsches Recht transformiert und bei dieser Gelegenheit auch der bereits bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst werden. Die CSRD führt die Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle bilanzrechtlich großen sowie alle bilanzrechtlich kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientier...