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Einkünfteermittlung und Steueranrechnung ausländischer Familienstiftungen nach dem AEAStG 2023
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 319Mit dem Schreiben betreffend die Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes v. (NWB RAAAJ-44683) hat die Finanzverwaltung zur Einkünfteermittlung und Steueranrechnung ausländischer Familienstiftungen nach § 15 AStG ausführlich Stellung bezogen.
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I. Wirksamkeit der Vermögensübertragung
[i]Eine transparente oder intransparente Behandlung ist zu prüfenEingangs ist zu untersuchen, ob das nach ausländischem Recht gegründete Rechtsgebilde als sog. intransparente (Familien-)Stiftung nach § 15 AStG oder transparent zu behandeln ist. Eine Stiftung nach § 15 AStG besteht laut Finanzverwaltung nicht im Fall einer unwirksamen Vermögensübertragung – etwa bei Einräumen eines umfassenden Rückübertragungsrechts.
II. Rechtsbegriff der Familienstiftung
[i]Privatnützige, mitgliederlose Organisation muss vorliegenOb eine nach ausländischem Recht gegründete Familienstiftung im Einzelfall unter § 15 AStG fällt, ist nach einem eigenständigen familienstiftungsrechtlichen Rechtstypenvergleich zu bewerten. Auf die Rechtsfähigkeit ist laut Finanzverwaltung nicht abzustellen. Vielmehr muss im Kern prinzipiell eine privatnützige, mitgliederlose Organisation vorliegen.
Nach § 15 Abs. 2 AStG ist eine Familienstiftung gegeben, wenn die Stifter, ihre Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als d...