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Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände; innergemeinschaftlicher Erwerb der Kunstgegenstände
Bei der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG mindert die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht die Bemessungsgrundlage, obwohl dies der Systematik und dem Zweck der Regelung widerspricht (Nachfolgeentscheidung zum „Mensing II“, NWB QAAAJ-44397; Bezug: Art. 312, Art. 315, Art. 317 Abs. 1 MwStSystRL; § 25a Abs. 3 Satz 2, Abs. 7 UStG; § 163, § 226 AO).
(1) Im Urteilsfall ist streitig, ob bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor von den Künstlern innergemeinschaftlich erworben wurden, die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb die zu besteuernde Handelsspanne (Marge) mindert. Mit Beschluss vom - 5 K 177/16 U, NWB TAAAG-51737 (EFG 2017 S. 1222), hatte bereits die Vorinstanz (FG Münster) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH