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Grunderwerbsteuer | Verminderung der Beteiligung eines Kommanditisten am Vermögen einer grundbesitzenden KG
Die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 2 GrEStG entfällt rückwirkend, wenn sich der Anteil des Kommanditisten im maßgebenden Fünfjahreszeitraum tatsächlich i. S. des § 5 Abs. 3 GrEStG vermindert hat. Ob eine tatsächliche Verminderung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zu entscheiden und obliegt der Würdigung durch das FG (Bezug: § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AO; § 5 Abs. 2, Abs. 3, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 GrEStG).
Eine Anteilsminderung i. S. des § 5 Abs. 3 GrEStG liegt vor, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand tatsächlich herabgesetzt wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirk...BStBl 2022 II S. 521BStBl 2002 II S. 96