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Steuerrecht | Zweitwohnungsteuer und doppelte Haushaltsführung
Zahlt ein Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Zweitwohnungsteuer für seine Zweitwohnung am Beschäftigungsort, ist diese nicht als Werbungskosten absetzbar, soweit die monatlichen Kosten der Unterkunft den gesetzlichen Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen. Die Zweitwohnungsteuer gehört nämlich zu den Kosten für die Unterkunft, da sie aufgrund der Nutzung entsteht.
[i]Zweitwohnungsteuer bemisst sich nach der MiethöheHierfür spricht insbesondere, dass sich die Zweitwohnungsteuer nach dem jährlichen Mietaufwand bemisst. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung des Arbeitnehmers, ist Bemessungsgrundlage die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe.
Im Streitfall betrug die Miete für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort in München 12.480 € für 2018 und 15.880 € für 2019. Die Klägerin machte zusätzlich die Zweit...