StuB Nr. 8 vom Seite 3

Wechsel der Gewinnermittlungsarten – Checklisten

Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Gewinnermittlungsarten kann zwingend notwendig oder aus steuerlichen oder anderen Gründen vorteilhaft sein. Damit alle Geschäftsvorfälle insgesamt nur einmal bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, müssen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Hinzurechnungen und Abrechnungen erfolgen. Der Saldo aus Hinzu- und Abrechnungen ergibt den sog. Übergangsgewinn, der versteuert werden muss.

Der durch die Auswirkungen der Korrekturposten entstandene Gewinn ist laufender Gewinn, der auf Antrag auf das Jahr des Wechsels und ein oder zwei Folgejahre verteilt werden kann. Korrekturen sind für alle Geschäftsvorfälle, die bei den Gewinnermittlungsarten unterschiedlich behandelt werden, zu prüfen.

In der Checkliste EÜR zu Bilanzierung, abrufbar unter NWB GAAAE-68812, werden die einzelnen Bilanzposten mit ihrer Gewinnauswirkung bei Bilanzierung und Einnahme-Überschussrechnung und ihren Einfluss auf den Übergangsgewinn bei dem Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung zur Bilanzierung überprüft.

Im Einzelnen geht diese Arbeitshilfe hierbei auf die Aktiva und Passiva der Bilanz ein und zeigt die unterschiedlichen Wertansätze, die bei Bilanzierung oder EÜR berücksichtigt werden müssen. Als Ergebnis lassen sich die Gewinnkorrekturen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart von Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung entnehmen.

Eine weitere Checkliste unterstützt Sie optimal dabei, den Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR, abrufbar unter NWB QAAAE-68813, korrekt abzubilden:

Für jeden Bilanzposten wird die Gewinnauswirkung von Geschäftsvorfällen bei Bilanzierung sowie bei EÜR dargestellt.

Damit können Sie direkt den jeweiligen Einfluss auf den Übergangsgewinn bei dem Wechsel von der Bilanzierung zur Einnahme-Überschussrechnung feststellen.

Fundstelle(n):
StuB 8/2024 Seite 3
ZAAAJ-64949