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Kurzfassung zum Beitrag von Müller/Reinke/Warnke, StuB 8/2024 S. 286

Sanktionen bei Nicht- oder Falscherstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Prof. Dr. Stefan Müller, Dr. Jens Reinke und Lina Warnke

Angesichts der Komplexität der mit der CSRD geforderten und nun im HGB umzusetzenden Nachhaltigkeitsberichterstattung als gesonderter Teil des Lageberichts dürfte bei einigen Erstellern – trotz aller Einsicht der Notwendigkeit der Transformation der Wirtschaft in Richtung einer weit verstandenen Nachhaltigkeit – zaghaft die Frage aufgekommen sein, was eigentlich passiert, wenn der Pflicht nicht nachgekommen wird. Um diesem Gedankengang direkt entgegenzuwirken, sanktioniert der Regulierer dies auf verschiedenste Weise. Grundsätzlich ist der Nachhaltigkeitsbericht ein Teil des Lageberichts und wird im Referentenentwurf (RefE) zur CSRD-Umsetzung mangels weiterer konkreter Regelungen den Sanktionen des Lageberichts unterworfen, was durchaus als Herausforderung zu werten ist. Zudem ist der Nachhaltigkeitsbericht von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und der Vermerk darüber zu veröffentlichen. Zusätzlich drohen aber noch weitere Sanktionen, da die Nachhaltigkeitsberichterstattung von anderen Regulierungen flankiert wird, etwa der noch nicht final verabschiedeten europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD). Durch die enge Verzahnung können daher Unrichtigkeiten weite Kreise zieh...

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