Ablehnung der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Abschluß der Urteilsberatungen: Keine Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter; Begründung in Urteil ausreichend
Leitsatz
1. Ergibt sich für das FG erst nach Abschluß der Urteilsberatungen die Notwendigkeit, über eine Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung zu entscheiden, wirken an dieser Entscheidung nur die drei Berufsrichter, nicht jedoch die ehrenamtlichen Richter mit.
2. In formeller Hinsicht reicht es aus, wenn das FG seine Entscheidung, die mündliche Verhandlung nicht wiederzueröffnen, im Urteil selbst begründet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 318 BFH/NV 1996 S. 145 Nr. 6 EAAAA-95546
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