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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 1819/22

Gesetze: SGB VI § 43; SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Verlängerungstatbestand nach § 43 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI setzt neben der Beschäftigungslosigkeit und der Arbeitslosmeldung auch voraus, dass der Betroffene tatsächlich auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (sog. subjektive Verfügbarkeit), mithin nicht lediglich zur Aufrechterhaltung von Anwartschaftszeiten als arbeitsuchend geführt wird.

Fundstelle(n):
CAAAJ-64679

Preis:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.03.2024 - L 10 U 1819/22

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