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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 230/21

Gesetze: SGB VI § 118a; SGG § 54; SGG § 56; SGG § 192

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Rentenanpassungsmitteilung trifft keine Regelung im Hinblick auf die begehrte Gewährung höherer Rente unter zusätzlicher Berücksichtigung von Zeiten. Eine auf höhere Rente gerichtete Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage ist daher wegen fehlender Klagebefugnis unzulässig. Bei Fortführung eines derartigen aussichtslosen Verfahrens können dem Beteiligten Verschuldenskosten auferlegt werden.

Fundstelle(n):
IAAAJ-64677

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.03.2024 - L 10 R 230/21

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