Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 3 vom Seite 1

Frühling!

Markus Stier |
Selbständiger Berater |
Spezialist Entgeltabrechnung |
lohn-direkt-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

die ersten wärmenden Sonnenstrahlen haben vielleicht auch Sie schon nach draußen gelockt. Sei es bei der ersten Gartenarbeit oder bei einem Spaziergang. Einfach mal die Seele baumeln lassen und die Gedanken freilassen. Der Frühling ist schon eine ganz besondere Zeit.

Das Europäische Parlament hat am 13.3.2024 das Gesetz über Künstliche Intelligenz verabschiedet. Die Regulierung soll im Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheit und Achtung der Grundrechte sorgen, aber auch Innovationen fördern. Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen Systeme mit KI künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Die Anforderungen steigen, umso höher die potenzielle Gefahr von der Anwendung ausgeht. Die rasante Entwicklung im Bereich KI ist nicht mehr aufzuhalten. Auch in unserem Bereich wird sich das Thema rasch weiterentwickeln.

Die Weiterbeschäftigung von Rentnern ist in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Thema. Unser Autor Gerald Eilts stellt in seinem letzten Beitrag aus der Reihe geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen den Hinzuverdienst zum Rentenbezug dar. Leonard Dorn blickt auf die aktuellen Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung und Dr. Henning-Alexander Seel hat das Abrufarbeitsverhältnis in Bezug auf die BAG-Rechtsprechung aus dem Oktober 2023 dargestellt und klärt die Fragen, welche Stundenzahl bei Arbeit auf Abruf gilt.

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit der aktuellen Ausgabe und vielleicht begleitet Sie diese bereits auf dem Balkon oder der Terrasse. Genießen Sie den Frühling.

Ihr

Markus Stier

Fundstelle(n):
Lohn und Gehalt direkt digital 3/2024 Seite 1
NWB YAAAJ-64595