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Track 17-19 | Erbschaftsteuer: Steuerliche Nachteile bei Jastrowscher Klausel im Berliner Testament von Ehegatten
Setzen Ehegatten in einem Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des zuerst verstorbenen Ehegatten nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.
Die nächste Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die wir für Sie ausgewählt haben, ist zur Erbschaftsteuer ergangen. Zum in der Praxis sehr häufig vorkommenden Berliner Testament. – Kein Wunder also, dass das höchste deutsche Steuergericht sie ebenfalls für seine Jahrespressekonferenz auswählte. Dr. Anette Kugelmüller-Pugh, Richterin im II. Senat des BFH, erläuterte den Journalisten vor Ort in München und an den Bildschirmen das für die Beratungspraxis durchaus bedeutsame Urteil. Relevant ist der Richterspruch naturgemäß aber nur in Erbfällen, bei denen die Freibeträge überschritten werden.
Das Berliner Testament ist bei der gegenseitigen Erbeinsetzung zwischen Ehegatten weit verbreitet. Es dient dem Ziel, den überlebenden ...