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BFH 01.02.2024 IV R 26/21, Kommentierte Nachricht

Steuerrecht | Übergang des gewerbesteuerlichen Fehlbetrags bei Einbringung nach § 24 UmwStG

Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG ein und übt danach keine relevante Tätigkeit mehr aus, sondern beschränkt sich auf das Halten und die Verwaltung ihrer Mitunternehmerstellung bei der Personengesellschaft, besteht Unternehmensidentität zwischen der Kapitalgesellschaft und der Personengesellschaft. Ein für die Kapitalgesellschaft festgestellter gewerbesteuerlicher Fehlbetrag gemäß § 10a GewStG kann daher grundsätzlich von der übernehmenden Personengesellschaft genutzt werden.

[i]Unternehmens- und UnternehmeridentitätDie für die Nutzung des gewerbesteuerlichen Fehlbetrags darüber hinaus erforderliche Unternehmeridentität ist gegeben, soweit die Kapitalgesellschaft an der Personengesellschaft beteiligt ist.

[i]Kapitalgesellschaft gliederte ihren gesamten Betrieb auf GmbH & Co. KG aus Die G war eine US-amerikanische LLC, die in Deutschlan...

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Übergang des gewerbesteuerlichen Fehlbetrags bei Einbringung nach § 24 UmwStG

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