Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung im Organschaftsfall
Wurden Zahlungen des Organträgers an die Lieferanten der Organgesellschaft, die der Organträger wegen finanzieller Schwierigkeiten der Organgesellschaft geleistet hatte, vom Insolvenzverwalter des Organträgers angefochten, führt dies bei Rückzahlung durch den Lieferanten zu einer Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft, an die die Leistungen erbracht worden waren.
[i]Der Organträger bezahlte Rechnungen der OrgangesellschaftEs bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der T-GmbH als Organträger und der S-GmbH als Organgesellschaft. Zahlreiche Lieferungen an die S-GmbH wurden von der T-GmbH bezahlt, da sich die S-GmbH in finanziellen Schwierigkeiten befand. Die in den Rechnungen an die S-GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer machte die T-GmbH als Organträger als Vorsteuer geltend. Im Jahr 2011 wurde sowohl über das Vermö...