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BFH | Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen
Kläger war ein deutscher Staatsbürger. Zusammen mit seiner Ehefrau, einer norwegischen Staatsbürgerin, verzog er 2008 nach Norwegen. Der Kläger bezieht seit dem Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Für das Streitjahr reichte er in Deutschland eine Steuererklärung ein, verbunden mit dem Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Zudem wählte er die Einzelveranlagung. Der Kläger fügte seinem Antrag entsprechende Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG bei. Das Finanzamt veranlagte den Kläger als beschränkt Steuerpflichtigen, mit der Begründung, dass Deutschland aufgrund des DBA Norwegen nur ein eingeschränktes Besteuerungsrecht (Quellensteuerrecht) an den Rentenzahlungen zustehe. Für Zwecke des § 1 Abs. 3 EStG seien die...