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IWB Nr. 7 vom

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Kristin Büker, Inga Ridzewski und Martin Wies

Die maßgeblichen Vorschriften der EU-Amtshilferichtlinie und die zu ihrer Umsetzung in Deutschland geschaffenen §§ 138d ff. AO blieben seit ihrem Inkrafttreten im Wesentlichen unangetastet. Sowohl die infolge jüngerer EuGH-Rechtsprechung vorgenommene Modifikation der EU-Amtshilferichtlinie als auch die noch ausstehende Richtlinienevaluation der EU-Kommission könnten Auswirkungen auf die mitteilungspflichtbezogenen Vorgaben haben. Neben kleineren Änderungen im Bereich der verfahrensrechtlichen Vorschriften sind jetzt erste materiell-rechtliche Änderungen umgesetzt worden, die unmittelbar auf Erkenntnisse aus der DAC6-Auswertung zurückzuführen sind.

I. Entwicklungen auf europäischer Ebene

Am entschied der EuGH (Rs. C-694/20), dass Art. 8ab Abs. 5 EU-Amtshilferichtlinie ungültig ist, soweit Rechtsanwälte, die als Intermediär fungieren und dabei aufgrund einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht von der Mitteilungspflicht befreit sind, hierdurch verpflichtet sein sollen, andere Intermediäre, die nicht zugleich ihre Mandanten sind, über die DAC6-Mitteilungspflichten zu unterrichten. Ein derzeit anhängiges, weiteres Vorabentscheidungsersuchen betrifft grundsätzliche Fragen zur Vereinbarkeit d...

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