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BFH Urteil v. - VI R 73/94 BStBl 1996 II S. 202

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6

Bürgerliche Kleidung wird nicht dadurch typische Berufskleidung, weil sie vom Arbeitgeber vorgeschriebene Dienstkleidung ist

Leitsatz

Ein seinem Charakter nach zur bürgerlichen Kleidung gehörendes Kleidungsstück (hier: Lodenmantel) wird nicht dadurch zur typischen Berufskleidung, daß es nach der Dienstanweisung des Arbeitgebers zur Dienstbekleidung zählt und mit einem Dienstabzeichen versehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 202
BFH/NV 1996 S. 73 Nr. 4
GAAAA-95502

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BFH, Urteil v. 19.01.1996 - VI R 73/94

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