PiR Nr. 4 vom Seite 89

Scheduling latenter Steuern als Grauzone

Christoph Linkemann | Verantw. Redakteur | pir-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

Prognosen sind nicht einfach, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. In der Rechnungslegung gilt dies ganz besonders, insbesondere, wenn Prognosen die Grundlage der Bilanzierung bilden sollen. Bei den latenten Steuern wird das Prognose-Phänomen der Umkehrverläufe von temporären Bilanzdifferenzen als Scheduling bezeichnet. Dabei ist keineswegs so klar definiert, ob IAS 12 ein Scheduling überhaupt verlangt. Dr. Jonas Max Bense diskutiert in seinem Beitrag ab Seite 102, dass der Standard sowohl positive als auch negative Indizien hierfür enthält. Dabei sprechen seiner Ansicht nach die Systematik der Werthaltigkeitsprüfung und teilweise auch die Saldierungsregeln für ein Scheduling, während das Temporary-Konzept gegenteilige Signale sendet. Letztendlich wäre aber kontraproduktiv, wenn der Standardsetter das Scheduling forcieren würde, weil die Objektivierbarkeit und die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung eher nicht gestärkt werden würden.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am die Entwürfe für drei unverbindliche Umsetzungsleitlinien zur Konsultation veröffentlicht. Das Ziel der drei Leitlinien ist es, den Unternehmen bei der Vorbereitung auf die ESRS-Berichterstattung zu helfen. Lina Warnke, Dr. Jens Reinke und Prof. Dr. Stefan Müller haben das erste Dokument zum Konzept der doppelten Wesentlichkeit in der letzten Ausgabe PiR 3/2024 S. 63 ( NWB GAAAJ-60677) ausführlich vorgestellt. Gegenstand ihres zweiten Beitrags ab Seite 92 sind nun die Entwürfe des Leitfadens zur Wertschöpfungskette und der Liste von ESRS-Datenpunkten, die sie wieder ausführlich und dennoch kompakt darstellen und kommentierend ergänzen. Ein entscheidender Baustein der Wesentlichkeitsanalyse ist dabei die Auseinandersetzung mit der Wertschöpfungskette und den dort zu findenden Risiken. Um einen Überblick über die Daten zu gewinnen, hilft die Liste der ESRS-Datenpunkte. Wichtig ist den Autoren dabei der Hinweis, dass die Datenpunkte – immerhin reduziert auf „nur noch“ 1.144 – keineswegs als eine Art Checkliste verstanden werden dürfen und somit die Ziele der Wesentlichkeitsanalyse unterlaufen werden.

Außerdem lesen Sie in dieser Ausgabe in der Rubrik „Kompaktwissen“ einen lesenswerten Beitrag zur Bilanzierung einer vom Verkäufer beim Unternehmenszusammenschluss gewährten Entschädigung aus der Feder von Clemens Pelster und WP/StB Dr. Stefan Bischof. Dr. Jan-Velten Große fasst wieder den aktuellen Stand beim IFRS IC zusammen, während WP Prof. Dr. Daniel T. Fischer sich mit der Bewertung von Daten aus der Sicht des IVSC beschäftigt.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
PiR 4/2024 Seite 89
DAAAJ-64229