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BMJ | Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht
Am hat das BMJ den Referenten-Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes auf seiner Internetseite veröffentlicht, mit dem die Regelungen der RL (EU) 2022/2464 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Unternehmen müssen ihren (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern. Hiermit sollen Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder in die Lage versetzt werden, den Nachhaltigkeitsbeitrag von Unternehmen zu bewerten. Der Nachhaltigkeitsbericht unterliegt dabei der Prüfungspflicht.
Die Frist für den Gesetzgeber zur Umsetzung läuft bis zum . Stellungnahmen nimmt das BMJ bis zum entgegen. Dr. Jens Reinke kommentiert den Entwurf in der nächsten Ausgabe der PiR aus der Sicht kapitalmarktorientierter Unternehmen.