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STFAN Nr. 4 vom Seite 22

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem MoPeG – Teil 2

StB Christoph Wenhardt

Während im Teil 1 des Beitrags in der letzten STFAN-Ausgabe schwerpunktmäßig die rechtsfähige Personengesellschaft im Fokus stand, wird im zweiten Teil zunächst noch auf die Liquidation der rechtsfähigen Gesellschaft eingegangen. Anschließend wird die nicht rechtsfähige Personengesellschaft dargestellt. Am Ende schließen sich noch 10 FAQ zur Wissensüberprüfung an. Die angegebenen Paragrafen beziehen sich ausnahmslos auf die ab 2024 geltende Rechtslage.

Liquidation der rechtsfähigen Gesellschaft

Wird die rechtsfähige Gesellschaft aufgelöst, findet anschließend deren Liquidation statt (§ 735 BGB). Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den §§ 735 – 739 BGB.

Info

Wird über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so findet keine Liquidation statt.

Hierbei sind als Liquidatoren alle Gesellschafter berufen. Dies bedeutet, dass Liquidatoren auch die bislang von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossenen Gesellschafter sind.

Kommt es zur Auflösung der rechtsfähigen Gesellschaft, erlischt die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung. Diese Befugnis steht nunmehr den Liquidatoren gemeinsam zu.

Die Liquidatoren so...