Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 4 vom Seite 2

Ertragsteuerliche Förderung von Kindern

Dipl.-Finw. (FH) Jan Schuler, LL.M.

Im Jahr 2023 lebten in Deutschland ca. 14 Mio. minderjährige Kinder in Familien. Eltern entstehen pro Kind bis zum 18. Lebensjahr Kosten i. H. v. ungefähr 150.000 €. Das Einkommensteuerrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, Kinder bzw. kindbedingte Aufwendungen im Rahmen der Steuerfestsetzung steuermindernd zu berücksichtigen – und das auch über die Grenze der Volljährigkeit hinaus. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, Anspruchsvoraussetzungen, Abzugsmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen auf das Einkommen der Eltern.

Kindbegriff und Kindschaftsverhältnisse

Damit ein Kind i. S. d. EStG berücksichtigt werden kann, müssen die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllt sein. Als Kinder sind demnach die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandten Kinder zu berücksichtigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Das Gesetz unterscheidet dabei

  • leibliche Kinder und

  • Adoptivkinder (angenommene Kinder).

Als leibliche Kinder werden eheliche, nicht eheliche und für ehelich erklärte Kinder berücksichtigt.

Info

Der Begriff „Kind“ i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG entspricht der kindergeldrechtlichen Regelung.

Durch die Geburt wird das Kindschaftsverhältnis begründet. Handelt es sich bei dem Kind um ein nicht eheliches Kind, so besteht auch ...