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PKV | Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Nachkalkulation, die zu einer Beitragserhöhung führt, bleibt unabhängig davon wirksam, ob die nachgelagerte Limitierungsmaßnahme fehlerfrei erfolgt ist.
Werden Limitierungsmaßnahmen gerichtlich nachgeprüft, können nur besonders schwerwiegende Verstöße gegen die schutzwürdigen Interessen der Versicherten zu einem materiellen Verstoß gegen den sich aus § 155 Abs. 2 VAG ergebenden Prüfungsmaßstab für die Limitierungsmaßnahmen führen. Die Fehlerhaftigkeit einer Limitierungsmaßnahme führt nur dazu, dass dem einzelnen Versicherungsnehmer, soweit er dadurch konkret beeinträchtigt ist, ein individueller Anspruch auf (weitere) dauerhafte Absenkung seiner Prämie zustehen kann. Der Versicherungsnehmer muss dafür be...