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Änderung des AEAO – Anpassungen an das MoPeG
Das BMF hat den AEAO an das MoPeG und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz angepasst (, NWB SAAAJ-63602). Änderungen haben sich in den Regelungen zu § 14a AO, § 122 AO sowie § 352 AO ergeben.
Hinweis: Zu den Auswirkungen des MoPeG auf das Steuerrecht vgl. jüngst Hubert, StuB 2024 S. 127, NWB SAAAJ-57926.