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Renovierungskosten zur Brandschadenbeseitigung als anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Kritische Analyse des
Das [i]Teschke/Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 9. Aufl. 2024, § 6 Rz. 87 ff., NWB UAAAJ-52114 Rechtsinstitut der anschaffungsnahen Herstellungskosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Bestandsimmobilien ist in der Praxis ein Dauerstreitthema zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen. Kleine Unterschiede im Sachverhalt können gravierende steuerliche Rechtsfolgen nach sich ziehen und viele Detailprobleme kommen zusammen, die die Finanzrechtsprechung immer wieder erneut beschäftigen. Als weitgehend ungeklärt kann die Frage angesehen werden, ob Aufwendungen nach der Anschaffung des Gebäudes für die Beseitigung von Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Sturmschaden, unversicherter Brandschaden) dem Grunde nach zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen und hierdurch die 15 %-Grenze innerhalb des Dreijahreszeitraums ggf. überschritten werden kann. Das FG Düsseldorf hatte mit Urteil v. - 10 K 2184/20 E (NWB LAAAJ-60123) Gelegenheit, zu dieser offenen Rechtsfrage Stellung zu nehmen. Da das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen hat, hat der Steuerpflichtige Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (...