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Arbeitsverhältnis | Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.
Das Berufungsgericht hatte zugunsten der Arbeitgeberin unterstellt, dass die Nichtvornahme der Schutzimpfungen einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen zu erwartende Verhalten darstellte (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Es hatte jedoch die Gefahr von Impfdurchbrüchen in die Kausalitätsprüfung einbezogen. Diese Bewertung hält das BAG für revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Es könne nicht mit der gebotenen Sicherheit f...