Online-Nachricht - Dienstag, 26.03.2024

Buchführung | Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen (BMF)

Das BMF hat die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen zusammengefasst ().

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme im Hinblick auf die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen geführten Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen verändert.

  • Die Veränderungen betreffen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler.

  • Mit dem BMF-Schreiben sollen die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen zusammengefasst werden.

  • Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

  • Darüber hinaus wird mit diesem BMF-Schreiben der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i.V.m. § 8 KassenSichV für Wegstreckenzähler festgelegt (§ 10 Satz 2 KassenSichV), s. hierzu III. 2. des Schreibens).

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage ds BMF veröffentlicht.

Quelle: , BMF online (il)

Fundstelle(n):
NAAAJ-63634