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MoPeG und Steuern
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) wurden mit Wirkung ab dem diverse gesellschaftsrechtliche Regelungen betreffend Personengesellschaften angepasst. Kernstück der Reform ist die Abschaffung des sog. Gesamthandsprinzips und die Statuierung der gesellschaftsrechtlichen Selbständigkeit der Personengesellschaft. Wie bei Kapitalgesellschaften erfolgt ab dem eine strikte Trennung der Vermögenssphären zwischen Personengesellschaft und deren Gesellschaftern. Steuergesetzliche Regelungen wurden im MoPeG nicht angepasst. Da insbesondere die Systematik der transparenten Besteuerung der Personengesellschaft sowie zudem auch verschiedene steuergesetzliche Regelungen (ausdrücklich) an das Gesamthandsprinzip anknüpfen, führte dies zur Verunsicherung in der steuerrechtlichen Fachliteratur, ob und in welcher Form die steuerlichen Regelungen zur Personengesellschaft zukünftig weitergelten. Durch gesetzliche Änderungen im Wachstumschancengesetz sollte diesbezüglich Klarheit geschaffen werden. Nachdem zum Jahresende absehbar war, dass dieses Gesetz bis zum nicht mehr verabschiedet werden würde, wurden die Regelungen zur Anpassung der ...