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NaRp 4/2024

CSRD | Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht

Am hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht auf seiner Homepage veröffentlicht und damit gleichzeitig die zu beteiligenden Verbände und Fachkreise zur Stellungnahme bis zum aufgefordert. Die Frist zur Stellungnahme bei einem so weitgehenden Gesetzesentwurf ist auffallend kurz. Der Entwurf soll die Vorgaben der CSRD nahezu 1:1 umsetzen. Als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts soll entweder der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer beauftragt werden können.

Nach Angaben des BMJ sollen mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf die Vorgaben der CSRD im Wesentlichen 1:1 umgesetzt werden. So sollen im HGB die Regelungen betreffend die Rech...