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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 16 K 184/89 F

Gesetze: EStG § 15 a Abs. 1 Satz 2; EStG § 15 a Abs. 1 Satz 3

Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Kommandithaftung

Leitsatz

  1. Der erweiterte Verlustausgleich eines Kommanditisten im Umfang der eingetragenen, aber nicht geleisteten Einlage kommt nicht in Betracht, wenn aufgrund der Art des Geschäftsbetriebs der KG kein ernsthaftes Liquiditätsrisiko besteht und daher eine Inanspruchnahme aus der Kommandithaftung nicht wahrscheinlich ist.

  2. Beschränkt sich die KG sich auf die langfristige Vermietung von Anlagevermögen an gesellschaftsrechtlich verbundene Geschäftspartner und resultieren die Verluste allein aus der buchmäßigen Abschreibung dieser Wirtschaftsgüter, ist ein ernsthaftes Liquiditätsrisiko zu verneinen.

Fundstelle(n):
CAAAJ-63428

Preis:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 15.03.1994 - 16 K 184/89 F

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