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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 113/21

Gesetze: AO § 240

Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

Leitsatz

  1. Ein Verstoß der gesetzlichen Regelung zur Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 AO) gegen geltendes Verfassungsrecht ist nicht ersichtlich.

  2. Eine Übertragung der im , 1 BvR 2422/17, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen BVerfGE 158, 282) zu den Zinsen nach §§ 233a238 AO herausgearbeiteten Grundsätze auf die Säumniszuschläge ist nicht möglich.

  3. Die Vorschrift des § 240 AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht.

Fundstelle(n):
EAAAJ-63423

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 16.05.2023 - 11 K 113/21

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