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Immobilien | Grunderwerbsteuer und wirtschaftlicher Vorteil bei Verwertung eines eingeräumten Benennungsrechts (FG)
Bei Erwerbsvorgängen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder Nr. 7 GrEStG (Handel nicht mit Grundstücken als solchen, sondern mit Angeboten zu deren Verkauf) setzt das erforderliche ungeschriebene Tatbestandsmerkmal „Verwertung des Kaufangebots zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen“ voraus, dass der Benennungsberechtigte bei der Weitergabe des Grundstücks unter Ausnutzung seiner Rechtsstellung wirtschaftliche Vorteile aus dem Handel mit einem Grundstück ziehen kann. Das mit der uneingeschränkten Möglichkeit, das Grundstück zu seinem Vorteil weiterzugeben, indizierte Handeln in Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen entfällt (nur) dann, wenn der Benennungsberechtigte ausschließlich im Interesse des Grundstücksveräußerers oder des präsumtiven Erwerbers tätig geworden ist. Der Benennungsberecht...