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Wohnungswirtschaftliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 850Gerade in Zeiten wie den aktuellen, in denen auch die Bundesregierung der Problematik der drohenden Altersarmut begegnen sowie zugleich die Belastung für die Beitragszahler halbwegs stabil halten will und hierfür im Rahmen des Rentenpakets II das sog. Generationenkapital am Kapitalmarkt investieren will, steigt das Verlangen nach einem Eigenheim noch mehr. Der sog. Wohn-Riester könnte durch seine Ausgestaltung einen notwendigen Beitrag zu dessen Finanzierung leisten, einerseits in Form der Förderung durch Zulagen, andererseits durch die steuerlichen Vorteile während der Anspar- bzw. der Rentenphase. Damit diese auch entsprechend zum Tragen kommen, muss das Altersvorsorgevermögen allerdings unschädlich verwendet werden.
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Überlebender Ehegatte als Alleinerbe
[i]Unschädliche Verwendung durch den überlebenden EhegattenErbt ein Ehegatte nach dem Tod seiner Ehefrau, die Eigentümerin der gemeinsam genutzten Immobilie war, diese samt den darauf lastenden Schulden, kann er nach der Rechtsauffassung des , NWB WAAAJ-59604) das von ihm angesparte Altersvorsorgevermögen unschädlich zur Tilgung des Darlehens einsetzen; entscheidend sei, ...