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NWB Nr. 13 vom Seite 840

Fallen veräußerungsähnliche Vorgänge unter § 23 EStG?

zum entgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchrecht

Luca Wenke

[i]Bäuml/Müller in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 9. Aufl. 2024, § 23, NWB RAAAJ-52167 Der Nießbrauch ist ein in der steuerlichen Beratungspraxis weit verbreitetes Instrument. Die Bestellung eines Nießbrauchs ermöglicht u. a. das Auseinanderfallen von Eigentum und Nutzungsrecht (Fruchtziehung) an einem Vermögensgegenstand, sodass z. B. vermietete Immobilien auf die nachfolgende Generation übertragen werden können, während der älteren Generation weiterhin die Mieteinnahmen zufließen. Das FG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil v.  - 6 K 2489/22 E (NWB PAAAJ-57833) ausführlich mit der Auslegung des in § 23 EStG verwendeten Begriffs Veräußerung auseinandergesetzt. Streitig war, ob der Verzicht auf ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück zu einer entgeltlichen Veräußerung mit Rechtsträgerwechsel und damit zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führt. Dies verneinte das Finanzgericht.

I. Der Streitfall:

[i]FG Münster, Urteil v. 12.12.2023 - 6 K 2489/22 E, NWB PAAAJ-57833 Der Klägerin wurde im Jahr 2008 im Wege des Vermächtnisses ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück unentgeltlich zugewandt. Nachdem die Kläge...

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