Betriebsausgabe; Schuldzinsen; Überentnahme; Ungleichbehandlung; Verzinsung; Zinssatz
Rechtsfrage
1. Sind die Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen unter gemeinsamer Betrachtung zu ermitteln oder ist das Sonderbetriebsvermögen als eine eigenständige Gewinnermittlung zu betrachten, so dass eine Saldierung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen ausscheidet?
2. Steht der Zinssatz in Höhe von 6 % bei der Berechnung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen?
Gesetze: EStG § 4 Abs 4a S 4, AO § 233a, AO § 238, GG Art 3 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
FAAAJ-63197