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WpIPrüfbV | Neuerungen bei der Prüfung von Wertpapierinstituten
Mitte Dezember vergangenen Jahres trat Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV; Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte) in Kraft getreten. Damit werden die Pflichten der Jahresabschlussprüfer aus § 78 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) konkretisiert.
Auf Bitte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Schreiben vom weist die WPK auf Neuerungen der WpIPrüfbV im Vergleich zur zuvor anwendbaren KWG-PrüfbV wie folgt hin:
Prüfungsfeststellungen sind nach ihren Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftstätigkeit, auf die Risiken nach § 45 Abs. 1 WpIG oder auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen und -vorkehrungen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbare Handlun...