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Heizungen: Hydraulischer Abgleich ist häufig Pflicht für Vermieter
In Mehrfamilienhäusern mit sechs bis neun Wohneinheiten muss die Gaszentralheizung bis zum überprüft und ggf. optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist innerhalb dieser Frist einmalig vorgeschrieben, sofern er noch nicht erfolgt ist. Für Häuser mit mehr Wohneinheiten ist die Frist bereits abgelaufen. Für kleinere Immobilien gibt es keine Vorgaben. Staatliche Förderungen für den hydraulischen Abgleich gibt es nur noch, wenn die Maßnahme nicht unter die Pflicht fällt. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/3jogy.
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten – Checkliste, NWB PAAAE-46903