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Umsatzsteuer: Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter
Philip Nürnberg kommentiert das .
Leitsätze:
Verpflichtet sich der Gesellschafter einer Personengesellschaft, für diese ein speziell für deren Zwecke geeignetes Gebäude zu errichten, wobei er die Baukosten hierfür nur bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat, während die Gesellschaft zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet ist, kann trotz vereinbarter Unentgeltlichkeit der späteren Nutzungsüberlassung eine – dieser vorgeschaltete – entgeltliche sonstige Leistung („Bebauungsleistung“) des Gesellschafters vorliegen.
Zur Auslegung von § 10 Abs. 5 UStG in der Fassung von Art. 7 Nr. 2 Buchst. a und b i. V. mit Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Lernfazit:
Der BFH hat mit seiner Entscheidung sauber herausgearbeitet, dass hinsichtlich der Abgrenzung von nicht steuerbaren Gesellschafterbeiträgen und steuerbaren Leistungen eine Gesamtschau der maßgeblichen Umstände geboten ist. Jedenfalls ist es nicht ausreichend, einen Teilaspekt der Leistung für die Prüfung heranzuziehen, ohne den Gesamtvorgang zu werten. Diese Lehre bringt einen Mehrwert für die Vorb...