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BFH Urteil v. - XI R 81/93 BStBl 1995 II S. 754

Gesetze: AO 1977 §§ 42, 163UStG 1980 §§ 9, 15

Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im Besteuerungszeitraum 1986 bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuzahlungen im Hinblick auf ein Zwischenmietverhältnis ohne konkrete Zusage im Einzelfall nicht gerechtfertigt

Leitsatz

Auf der Grundlage der im Veranlagungszeitraum 1986 maßgeblichen Verwaltungsregelungen zur Behandlung von Zahlungen des Eigentümers im Hinblick auf das Zwischenmietverhältnis kommt eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 754
BFH/NV 1995 S. 73 Nr. 10
FAAAA-95375

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BFH, Urteil v. 26.04.1995 - XI R 81/93

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