Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übernahme von Werbekostenbeiträgen durch den im Ausland ansässigen Vermieter eines Einkaufszentrums für zwei Ankermieter
Das FG Sachsen-Anhalt hatte in seinem Urteil () zu entscheiden, inwieweit im Fall von Werbeleistungen einer Werbegemeinschaft an zwei Ankermieter eines Einkaufzentrums ein entgeltliches Leistungsaustauschverhältnis im Rahmen der Beziehung Gesellschaft/Gesellschafter vorlag und wo der umsatzsteuerrechtliche Ort dieser Leistungen im konkreten Sachverhalt bestimmt ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich):
Zwischen einer Werbegemeinschaft in Form einer GbR für Einkaufszentren und Ankermietern des Vermieters dieses Einkaufszentrums besteht kein entgeltliches Leistungsaustauschverhältnis, wenn der Vermieter des Einkaufszentrums die Werbekostenbeiträge für die Ankermieter übernimmt und die Ankermieter im Gegenzug ihrer Rechte als Gesellschafter an der Werbegemeinschaft enthoben werden und die Ankermieter darüber hinaus auch kein Interesse an den Leistungen der Werbegemeinschaft haben.
Bei den von Werbegemeinschaften für ein Einkaufzentrum erbrachten Werbeleistungen handelt es sich nicht um Leistungen an einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG.
II. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GbR, bestand im Streitjahr aus Einzelpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellsc...