1. Das frühere GrEStG NW ist seit Aufhebung des § 160 Abs. 2 FGO durch das FGOÄndG vom (BGBl I 1992, 2109) ab kein revisibles Recht mehr, das der Überprüfung durch den BFH unterliegt.
2. Kann der BFH mangels Revisibilität nicht überprüfen, ob ein Tatbestand eines landesrechtlichen Steuergesetzes erfüllt ist, so kann er auch nicht überprüfen, ob der Steueranspruch nach dieser landesrechtlichen Vorschrift über § 42 AO 1977 entstanden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 738 BFH/NV 1995 S. 85 Nr. 11 WAAAA-95365
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